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Förderung von KMU-Unternehmensberatungen

Ein neues Bundesprogramm ergänzt die Betriebsberatung der Verbände und ermöglicht ab sofort geförderte Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen. Wir erklären, wie Sie von den Zuschüssen profitieren.

Selbst der beste und erfahrenste Unternehmer braucht hin und wider ein paar Hinweise und neue Ideen von außen. Erster Ansprechpartner hierfür sind die Betriebsberater der Landesinnungsverbände und die der Handwerkskammern. Deren Beratungsleistungen sind wertvoll, weil sie von Experten des Handwerks erbracht werden. 

Manchmal kann es aber auch sinnvoll oder notwendig sein, auf das Angebot gewerblicher Unternehmensberater zurückzugreifen. Um die dabei anfallenden Kosten gering zu halten, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2023 das neue Bundesprogramm zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freie Berufe aufgelegt. Unternehmen, die zur Lösung ihrer wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, können entsprechend der neuen Förderregularien einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten der Beratung erhalten. 

Förderungen für KMU sind für mehrere in sich abgeschlossene Unternehmensberatungen möglich, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren bis Ende 2026. Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der westdeutschen Bundesländer 50 Prozent, maximal aber 1.750 Euro pro Beratung, und in den ostdeutschen Bundesländern 80 Prozent, höchstens jedoch 2.800 Euro pro Beratung. Die durchführenden Beraterinnen oder Berater müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein. Anträge auf Förderung einer Unternehmensberatung können online seit dem 1. Januar 2023 gestellt werden. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ziel der Förderung ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu stärken. 

Die Leitstelle beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die Umsetzung des Förderprogramms eingebunden ist, unterstützt interessierte Unternehmen bei der Antragstellung und beantwortet Fragen zur Beratungsförderung.

 

Stand: 11. Januar 2023